Rechtsprechung
BPatG, 15.10.2003 - 29 W (pat) 210/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00
Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?
Auszug aus BPatG, 15.10.2003 - 29 W (pat) 210/01
Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Print- und digitalen Medien und den Dienstleistungen ihrer Veröffentlichung und Herausgabe ist der Begriff "BusinessOnline" auch zur Beschreibung der Dienstleistung "Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitschriften und anderen Druckerzeugnissen sowie entsprechenden elektronischen Medien (einschließlich CD-ROM und CD-I)" geeignet (vgl BGH GRUR 2003, 342 - Winnetou). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 15.10.2003 - 29 W (pat) 210/01
Die Unterscheidungskraft einer Wortmarke fehlt ua dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt (vgl BGH GRUR 1999, 1089 - YES; Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 6/03 - Cityservice). - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 15.10.2003 - 29 W (pat) 210/01
Im Übrigen ist der Bereich des allgemeinen Geschäftsverkehrs durch den Begriff "Business" hinreichend klar präzisiert (vgl BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 15.10.2003 - 29 W (pat) 210/01
Die Unterscheidungskraft einer Wortmarke fehlt ua dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt (vgl BGH GRUR 1999, 1089 - YES; Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 6/03 - Cityservice). - BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99
"BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes
Auszug aus BPatG, 15.10.2003 - 29 W (pat) 210/01
Insoweit lässt sich der Bezeichnung "BusinessOnline" aber allenfalls ein Hinweis auf die Vertriebsmodalität und nicht auf ein bestimmtes Warenmerkmal entnehmen (vgl BGH GRUR 2002, 816 - Bonus II).
- BPatG, 17.03.2004 - 29 W (pat) 150/02 Auch die Binnengroßschreibung des Wortes "Card" führt zu keiner anderen Beurteilung, weil es sich dabei um ein werbeübliches Gestaltungselement handelt, das den beschreibenden Aussagegehalt des Zeichens nicht verändert (vgl BPatG 29 W (pat) 210/01 - BusinessOnline).
- BPatG, 26.11.2003 - 29 W (pat) 27/03 Sowohl das Zusammenschreiben von Bestandteilen als auch die Binnengroßschreibung einzelner Buchstaben zählen zu den werbeüblichen Schreibweisen, die bereits Teil der allgemeinen Schriftsprache geworden sind (vgl BPatG 29 W (pat) 210/01 - BusinessOnline; 29 W (pat) 208/01 - TeleOffice).
- BPatG, 12.11.2003 - 29 W (pat) 250/01 Als nachgestellter Zusatz bezeichnet er üblicherweise ein Online-Angebot, zB "Bücher online", "Fotos online" (vgl 29 W (pat) 210/01 - BusinessOnline).